Allgemeine Geschäftsbedingungen

Maklerverträge und Kostenverzeichnis

Bei Angeboten gilt:

  1. Irrtum und Zwischenvermietung bzw. -verkauf bleiben vorbehalten.
  2. Alle Pläne, Ansichten, Bilder und Texte sind urheberrechtlich geschützt, die Vervielfältigung oder Weiterverwendung derselben ist ausdrücklich untersagt.
  3. Überlassene Pläne enthalten ca.-Maße und sind daher zur Maßentnahme nicht geeignet.
  4. Angaben zu den Exposés, Prospekten, Beschreibungen u. ä. beruhen auf Informationen des Verkäufers bzw. Vermieters. Eine Gewähr für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber auch bei eigenen Fehlern mit Ausnahme von vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.
  5. Nach § 242 BGB muss eine Vorkenntnis eines Angebots umgehend schriftlich und schlüssig unter Angabe der Bezugsquelle vom Angebotsempfänger nachgewiesen werden, da sonst die Gelegenheit zum Erwerb bzw. zur Anmietung dieses Objektes als bisher unbekannt gilt.
  6. Die Weitergabe an Dritte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ist provisions- pflichtig. Dies gilt auch dann, falls ein Lebensgefährte, Verwandter oder ein Familienangehöriger kauft bzw. die Verhandlungen im Auftrag eines Unternehmens, Geschäftspartners oder Franchisegebers stattfinden. Gibt der Angebotsempfänger das Angebot ohne unsere Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision zu zahlen, falls der Dritte den Vertrag abschließt.
  7. Nach § 242 BGB muss eine Vorkenntnis eines Angebots umgehend schriftlich und schlüssig unter Angabe der Bezugsquelle vom Angebotsempfänger nachge- wiesen werden, da sonst die Gelegenheit zum Erwerb dieses Objektes als bisher unbekannt gilt. Der Angebotsempfänger ist ferner verpflichtet mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsschluss vorzulegen. Die BDZ-Immobilien ist zu diesem Zwecke berechtigt, die erforderlichen Auskünfte bei Grundbuchämtern, Notaren und anderen Beteiligten einzuholen.
  8. Wird ein angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
  9. Eine Besichtigung kann nur über uns Büro vereinbart werden. Die direkte Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer ist nicht gewünscht.
  10. Durch die Annahme des Exposés kommt zwischen dem Empfänger und der BDZ-Immobilien Zirndorf, auch stillschweigend, ein Maklervertrag zustande.
  11. Die BDZ-Immobilien Zirndorf kann als unabhängiger Makler sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer / Vermieter tätig werden und dafür von beiden Parteien eine Provision verlangen. Entgeltliche Tätigkeiten auch für den anderen Teil sind ausdrücklich gestattet.
  12. Die BDZ-Immobilien ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrags einzuschalten.
  13. Die Makler-Courtage ist bei Vertragsabschluss sofort fällig und zahlbar. Die Höhe der Makler-Courtage ist dem jeweiligen Objektangebot zu entnehmen.
  14. Kommt der Auftraggeber / Angebotsempfänger in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 6% zu zahlen, es sei denn, dass aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt werden können. Ist ein Verbraucher nicht beteiligt, beträgt er Zinssatz mindestens 8% über dem Basiszinssatz.
  15. Die Provisionsabrechnung erfolgt aufgrund des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrags. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebots.
  16. Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort des Angebots übliche Provision. Die Höhe der Provision errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftswert der nachgewiesenen oder vermittelten Verträge. Sie beträgt bei Kaufverträgen mindestens 3,57% inkl. MwSt.
  17. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.
  18. Die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, die Annahme von Angeboten sowie die Aufnahme von Verhandlungen gelten als Auftragserteilung und als Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Maklers.
  19. Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der BDZ-Immobilien Zirndorf.
  20. Sofern Bestimmungen dieser AGB’s ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, gelten die übrigen Bestimmungen unverändert fort.
  21. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten ist Nürnberg Erfüllungsort und Gerichtsstand.

 

Widerrufsbelehrung

Als Verbraucher haben Sie folgendes

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit §1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Der Widerruf ist zu richten an:

BDZ-Immobilien Zirndorf Nürnberger Straße 18 90513 Zirndorf Fax: 0911 / 96 50 711 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Honorare und Stundensätze

  1. Es gelten:
    • bei Neubauten, Planungen, Projektentwicklung und Consultingleistungen: HOAI, Honorarzone III, Mittelsatz
    • bei Modernisierung und Renovierungsarbeiten: HOAI, Honorarzone III, Mittelsatz zzgl. 20% Umbauzuschlag variierend bis 50% je nach Umfang und Aufwendigkeit.
    Jedoch mindestens 5.000,- € netto pro Einheit Alle Honorare sind zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und zzgl. Nebenkosten (3,5% aus dem anfallenden Honorar).
  2. Verkaufspreise Immobilien mindestens 5.000,- € pro Einheit zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer oder 3% bis 6% zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer als Innen- bzw. Außenprovision.
  3. Vermittlungshonorar bei Vermittlung von Mietverträgen Wohnen

Vertragsdauer

Vermieter

Mieter

Unbefristet oder befristet länger als 3 Jahre

3 Netto-Monatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt.

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Befristet bis 3 Jahre

3 Netto-Monatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt., allenfalls + 5% für besondere Abgeltungen

---

 

4.

Vermittlungshonorar bei Vermittlung von Haupt- und Untermietverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

Vertragsdauer

Vermieter

Mieter

Unbefristet oder befristet länger als 3 Jahre

2 Netto-Monatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt., allenfalls + 5% für besondere Abgeltungen

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Befristet bis 3 Jahre

2 Netto-Monatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt., allenfalls + 5% für besondere Abgeltungen

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Befristet bis 2 Jahre

1 Netto-Monatsmiete zzgl. gesetzlicher MwSt., allenfalls + 5% für besondere Abgeltungen

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5.

Vermittlungshonorar bei Vermittlung von Mietverträgen über Geschäftsräume

Vertragsdauer

Vermieter

Mieter

Unbefristet oder befristet länger als 3 Jahre

3 Netto-Monatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt., allenfalls + 5% für besondere Abgeltungen

3 Netto-Monatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Befristet bis 3 Jahre

3 Netto-Monatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt., allenfalls + 5% für besondere Abgeltungen

2 Netto-Monatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt.
+ 3 Netto-Monatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt. bei Verlängerung

Befristet bis 2 Jahre

3 Netto-Monatsmiete zzgl. gesetzlicher MwSt., allenfalls + 5% für besondere Abgeltungen

2 Netto-Monatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt.
+ Ergänzung auf 3 Netto-Monatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt. bei Verlängerung

 

6.

Honorar für Erstellung von Marktwertanalysen

  • Grundstück / Eigentumswohnung 59,00 € inkl. 19% MwSt.
  • Reihenhaus / Doppelhaushälfte 79,00 € inkl. 19% MwSt.
  • Einfamilienhaus 89,00 € inkl. 19% MwSt.
  • Mehrfamilienhaus 109,00 € inkl. 19% MwSt.
  • In Einzelfällen nach Absprache: 365,00 € inkl. 19% MwSt.
7.

Honorar für Erstellung von Energieausweisen

  • Verbrauchsorientierter Energieausweis 85,00 € inkl. 19% MwSt.
  • Bedarfsausweis 435,00 € inkl. 19% MwSt.
8.

8. Honorar für privatgutachterliche Tätigkeit und sonstige Consultingleistungen nach Aufwand
68,00 €/Std. netto
zzgl. 0,30 €/km Fahrkosten
zzgl. 3,5% Nebenkosten aus dem Honorar
zzgl. gesetzliche MwSt.
Abrechnung nach Aufwand und Vereinbarung

9.

Schadenersatzregelung bei vorzeitigem Widerruf, Kündigung, unterlassener Mitwirkung für Verkauf, Vermietung, Planung, Projektentwicklung, Consulting:

Es fallen 15% aus der erzielbaren Provisionssumme bzw. Deckungsbeitrag zzgl. Inserations- und Werbungskosten nach Aufwand gegen Nachweis an.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Aufwendungen der BDZ-Immobilien zu ersetzen, wenn er während der Laufzeit seine Verkaufsabsichten aufgibt oder das Objekt einem anderen Interessenten verkauft, mit Interessenten der BDZ-Immobilien nicht verhandelt oder die Durchführung des Auftrages durch Änderungen der Angebotsbedingungen oder sonstige Weise erschwert.


Stand: 01.06.2015

 

 

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